Gewerbegebiet und Naturschutz auf Zeit
Gewerbe- und Industriegebiete sind ein rares und wertvolles Gut. Sie auszuweisen und vorzuhalten ist die Fahrkarte für Ansiedlungen und Beschäftigung von morgen!
Das stellt die Wilhelmshavener Hafenwirtschafts-Vereinigung e.V. als maßbegliche Unterstützerin eines nachhaltigen Energieprojektes auf dem Voslapper Groden Nord fest. Dort ist vor knapp 20 Jahren ein FFH- und Vogelschutzgebiet auf den für die maritime Industrie am tiefen Fahrwasser vorgesehenen Grodenflächen ausgewiesen worden. Dabei war damals deutlich vereinbart worden, dass bei einer konkreten Nutzung solcher Flächen der Status des Schutzgebietes nach den gesetzlichen Regeln (Kohäsion und Ausgleich schaffen) aufgehoben werden kann. Im Prinzip bedeutet die Vereinbarung „Naturschutz auf Zeit“! Dabei muss gewährleistet sein, dass die industrielle Nutzbarkeit in angemessener Zeit wieder möglich wird und nicht in der „tiefen“ Bürokratie von Behörden zu ersticken droht. Auf eine avisierten Umwidmungszeit von „mindestens fünf Jahren“ lässt sich kein Investor ein. Dort steht Klimaschutz durch Aufbau erneuerbarer Energien gegen regionalen Naturschutz. Wem wird wohl politisch der Vorzug gegeben? Das ist der eine Fall.
Ein zweiter Fall erregt in anderem Rahmen die politischen Gemüter. Die Mäharbeiten am Banter See. In der Presse ist zugespitzt von „Rodungsarbeiten“ die Rede. Auch dort handelt es sich um eine ausgewiesene gewerbliche Baufläche bzw. ein rechtlich gesichertes Gewerbegebiet. Es liegt in der Nachbarschaft des städtischen Jade-Innovationszentrums JIZ. Für dieses Grundstück läuft eine konkrete Nutzungsanfrage für ein neuzeitliches und energetisch hochwertiges Bürogebäude. Wenn von Seiten der Stadt die Nutzbarkeit signalisiert wird, kann der Architektenwettbewerb für die Ausgestaltung des Gebäudes beginnen. Im Interesse einer kurzfristigen Nutzung sollte die Stadt in der Lage sein, das Grundstück ohne aufwändige Auflagen und hohe Ausgleichskosten zur Verfügung zu stellen! Wird das nach der „Naturbelassung“ eines Gewerbegebietes möglich sein? Oder wird dann erst eine aufwändige ökologische Bestandsaufnahme über mindestens eine Vegetationsperiode mit der Suche nach Ausgleichs- und Ersatzflächen und deren Ankauf notwendig sein!?
Die Politik des Rathauses muss sich klar darüber werden, was sie will. Es gibt leider das gesetzliche Institut eines Naturschutzes auf Zeit noch nicht. Bevor die hiesige Politik meint, sie könne durch öffentliche Entrüstung ihr politisches Geschäft bewerkstelligen, sollte sie darüber nachdenken, wie sie ihre bzw. eine mehrheitsfähige Regelung unterhalb der gesetzlichen Vorgaben, verfasst, die dann für ihre Verwaltung bindend sein würde!