Krisen sind auch dazu da, alles Bisherige zu überdenken, kritisch zu hinterfragen und Neues zu überlegen!
Deshalb erinnern die Herren des geschäftsführenden Vorstandes der Wilhelmshavener Hafenwirtschaftsvereinigung e.V (WHVe.V) erneut an eine bereits vor Jahren in die Diskussion gebrachte Überlegung, nämlich eine gesetzliche Krisenbevorratung für Gas analog der Krisenbevorratung für Erdöl zu planen und ggf. auch umzusetzen.
J.H. Niemann, H-J.Uhlendorf und H.Holzhausen sind sich bewusst, dass primär aktuell eine verlässliche LNG-Infra- und Suprastruktur geschaffen werden muss, um den Ausfall des Pipelinegases aus Russland schnellstmöglich zu kompensieren.
Aber parallel dazu sollte in Anbetracht der in Deutschland übergebühr langen Vorbereitungszeit eine koordinierte staatliche Bevorratung von Gas, auf die im Falle einer späteren Krise zurückgegriffen werden kann, geschaffen werden.
Ein kompetenter, per Gesetz dazu befähigter Gas-Fachverband würde das zu bevorratende Gas auf dem freien Markt einkaufen und sicherstellen, dass ausreichend Lagerkapazität, primär in unterirdischen Lagerstätten (Kavernen) zur Verfügung steht.
Die Finanzierung der Speichermengen so wie die Anmietung von Speicherraum würde aus einem Zuschlag auf den Endverbrauchspreis, wie beim Mineralöl, garantiert werden.
Das Wirtschaftsministerium entscheidet im Fall eines Engpasses, ob, wo und in welchem Umfang Bevorratungsmengen freigegeben werden.
Analog zur 90 tägigen Erdölbevorratung müssten ca. 22,3 Milliarden cbm Gas für den Verbrauch von 90 Tagen dauerhaft gelagert werden.
Dazu bieten sich die reichlich vorhandenen Speicherräume in Kavernen, wie sie z.B. in Etzel und auch am Stadtrand von Wilhelmshaven vorhanden sind.